Baurecht

Baurecht in Mönchengladbach

Die Betreuung von baurechtlichen Fragen im Immobilienbereich zählt zu einem Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den bei der Errichtung des Bauvorhabens beteiligten Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Statikern. Beim Baurecht handelt es sich um eine komplexe Materie aus rechtlichen und technischen Vorschriften sowie vertraglichen Vereinbarungen.

Schon in der Planungsphase sollte wegen der Höhe der Investition jeder Vertrag gründlich überprüft werden. Deshalb betreuen wir Ihr Bauvorhaben von der Planungsphase bis zur Fertigstellung. Neben der Gestaltung der Verträge mit Bauunternehmern, Architekten, Bauträgern und Handwerkern, gehört auch das Abklären baurechtlicher Fragen, insbesondere der Bebaubarkeit eines Grundstücks, die Erläuterung der rechtlichen Situation bei Konflikten mit anderen Baubeteiligten und die Beratung bei der Konfliktlösung zu unseren Tätigkeiten. Daher gehören Bauunternehmer, Handwerker, Architekten und Fachingenieure sowie deren Auftraggeber – Privatpersonen und Unternehmen – zu unseren Mandanten.

Sollte es erforderlich sein, zählen auch die Beweissicherung und die gerichtliche Auseinandersetzung zu unseren Aufgaben. Da Bauprozesse meistens langwierige Verfahren sind, sehen wir unser vorrangiges Ziel in der außergerichtlichen Beratung und in der Streitschlichtung.

Ein hohes Maß an bautechnischen Kenntnissen für die technischen Zusammenhänge können Sie bei uns als gegeben voraussetzen.

Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im Baurecht.

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


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Kontaktinformationen

Jetzt anrufen: 02161 / 2 41 71 0

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Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

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