Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Das Vertragsrecht ist in den Vorschriften der §§ 145 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, die grundsätzlich für alle Arten von Verträgen gelten. Dort finden sich die Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, wann Verträge durch Kündigung, Rücktritt oder Widerruf erlöschen und unter welchen Voraussetzungen vertragliche Ansprüche durchsetzbar sind. Das Vertragsrecht ist in erster Linie vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt, die in unserem Wirtschaftssystem mit wenigen Einschränkungen ausnahmslos gilt. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch durch einen individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Soweit ein Vertrag beendet werden soll, kommen vor allem die Kündigung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag oder der Widerruf einer Vertragserklärung in Betracht.

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