Rechte der Mercedes-Kunden im Dieselskandal massiv gestärkt

Nachdem der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Hinweisbeschluss unzulässige Abschalteinrichtungen klar und deutlich als Sachmangel eingestuft hat, haben nicht nur VW-Käufer, sondern auch Mercedes-Kunden wesentlich höhere Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche aus Betrugshaftung.

Zum Aktenzeichen VIII ZR 225/17 hat der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und das Fahrzeug dadurch für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet ist, weil die Gefahr besteht, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Der Käufer habe Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug und der Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs stehe nicht entgegen, dass es inzwischen einen Modellwechsel gegeben hat, so lange die Kosten für die Ersatzlieferung verhältnismäßig sind.

„Auch wenn es im Abgasskandal nach wie vor nicht zu einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gekommen ist, hat der Bundesgerichtshof mit seinem Hinweisbeschluss die Position der geschädigten Verbraucher doch entscheidend gestärkt. Das gilt nicht nur für VW-Kunden, sondern auch für Mercedes-Kunden, die ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erworben haben, das nun auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes in die Werkstatt zurückgerufen werden muss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Mercedes steht zwar auf dem Standpunkt, dass die Abschalteinrichtungen nicht unzulässig, sondern notwendig sind, um den Motor vor möglichen Schäden zu schützen, konnte das Kraftfahrt-Bundesamt mit dieser Argumentation aber nicht überzeugen. Daher ordnete die Behörde den Rückruf von europaweit ca. 700.000 Mercedes-Fahrzeugen an. Rund 280.000 dieser Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen.

Betroffen von dem Rückruf sind verschiedene Modelle unterschiedlicher Baujahre. Zum Teil müssen auch Fahrzeuge in die Werkstatt, die erst 2017 oder 2018 gebaut wurden. „In diesen Fällen können immer noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist bei Neuwagen beträgt zwei Jahre ab Tag des Kaufs bzw. Auslieferung des Fahrzeugs“, so Dr. Hartung.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche direkt gegen Mercedes geprüft werden. „Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass sich VW aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht haben. Vergleichbare Urteile liegen mittlerweile auch gegen Mercedes vor, sodass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.