Abfindungsrechner

Online Abfindungsrechner – prüfen Sie hier Ihre mögliche Abfindung

Verlieren Sie Ihren Job, stehen Sie nicht nur vor emotionalen und finanziellen Herausforderungen, sondern müssen sich auch mit den rechtlichen Aspekten einer Kündigung auseinandersetzen. Eine Abfindung kann dabei eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, einen ersten Überblick über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erhalten.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung von Ihrem Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
Die Höhe der Abfindung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, einschließlich der Dauer Ihrer Beschäftigung, Ihres Alters und der Umstände Ihrer Kündigung.

 

Wie funktioniert der Abfindungsrechner?

Unser Abfindungsrechner verwendet eine einfache Formel, um Ihnen eine Schätzung der Abfindung zu geben, die Sie erwarten könnten. Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben zu:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen.
  • Monatliches Bruttogehalt: Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Abfindungshöhe.

Jetzt Abfindung mit dem Abfindungsrechner prüfen

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Abfindungsrechner

Erhalten Sie hier eine unverbindliche Einschätzung. Diese ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für eine verbindliche Abschätzung.

10 Jahre
Brutto-Monatsgehalt: 2000

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:

  • der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Klageverfahrens,
  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.

In der Regel beträgt die Abfindung etwa 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Unter gewissen Umständen kann jedoch eine höhere Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ausgehandelt werden, wobei die Verhandlungsfähigkeiten eine Rolle spielen. Gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist es auch möglich, ohne Klageerhebung eine Abfindung zu erhalten, wenn die betriebsbedingte Kündigung im Kündigungsschreiben angedeutet wird und die Klagefrist nicht ausgeschöpft wird. In einem solchen Fall wird die Abfindung auf 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung festgelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Nicht jeder, der seinen Job verliert, hat automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Die Anspruchsvoraussetzungen können variieren, abhängig von den Details Ihres Arbeitsvertrags und dem Arbeitsrecht.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Abfindungen sind in der Regel steuerpflichtig. Die genaue Besteuerung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Kann ich verhandeln?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung zu verhandeln. Eine rechtliche Beratung kann hierbei von Vorteil sein.

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


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