Autorecht

Autorecht in Mönchengladbach

Zum Autorecht gehören der Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, Ansprüche bei Unfällen, Gewährleistungsfragen, Rücktritt vom Autokaufvertrag, Fahrzeugdiebstahl, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, HWS- und BWS-Syndrom, Wildschaden und vieles mehr.

Heutzutage hat man schnell einen Verkehrsunfall und die Versicherungen versuchen immer häufiger, Sie um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu bringen. Häufig lehnen Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen im Rahmen ihres Verständnisses des modernen Schadensmanagements bei Verkehrsunfällen auch bei eindeutiger Rechtslage zu Ihren Ungunsten die Regulierung Ihrer berechtigten Ansprüche ab, gleichen Ihren Schaden nicht voll aus oder spielen erst einmal auf Zeit und verzögern die Regulierung, um Sie zum Nachgeben, einem Teilverzicht oder Ähnlichem zu veranlassen. Gerade bei einem Verkehrsunfall sollten Sie daher als erstes einen spezialisierten Anwalt verständigen. Ihr Gegner und seine Versicherung können nicht Ihre Berater sein – dafür sind die Interessen viel zu unterschiedlich, der Versicherer will sparen, Sie als Opfer wollen den berechtigten, vollen Schadensersatz.

Generell und insbesondere in den oben beschriebenen Fällen sollten Sie sich an uns wenden, damit wir Ihren Schaden schnell und sicher durchsetzen, auch wenn es dazu „eines längeren Atems“ bedarf. Bei Neuwagen und erst Recht bei Gebrauchtwagen ist der Kauf eines Fahrzeuges mit Risiken verbunden. Immer häufiger kommt es vor, dass der Traumwagen zum Albtraum wird. Selbst seriöse Vertragshändler spielen heute nicht immer mit offenen Karten. Das gilt inzwischen leider auch schon häufig im Bereich von Kfz-Reparaturen. Auch hier stehen Ihnen des öfteren Gewährleistungsansprüche zu, über die wir Sie gerne beraten.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Tätigkeit für Autohäuser, private Fahrzeugverkäufer sowie Fahrzeugkäufer und Kunden von Reparaturbetrieben vertreten wir Sie kompetent bei Problemen im Bereich des Kfz-Kaufrechts und des Werkvertragsrechts hinsichtlich Fahrzeugreparaturen. Hierbei geht es überwiegend um Rechtsfragen aus den folgenden Themenkreisen:

  • Kaufvertrag
  • Lieferung und Lieferverzug
  • Reparaturauftrag
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen
  • Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung, Schadensersatz
  • Garantie und Produkthaftung
  • Verjährung

Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrung aus vielen tausend Fällen bietet Ihnen deswegen unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im Autorecht. Dementsprechend ist er auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin.

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


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Kontaktinformationen

Jetzt anrufen: 02161 / 2 41 71 0

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