Bankrecht

Bankrecht in Mönchengladbach

Bank- und Kapitalanlagerecht gehören traditionell zu einem Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hierfür war während mehr als zwei Jahrzehnten Rechtsanwalt Dr. Klaus Joachim Hartung, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, zuständig. Inzwischen vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung kompetent Ihre Interessen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung geht. Betroffene Produkte sind unter anderem Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Devisen, Futures, Investmentfonds, Obligationen, Optionen, Swaps und Zertifikate aller Art. Auch Bürgschafts- und Kreditrecht gehören zum Spektrum seiner anwaltlichen Fallbearbeitung. Aktuell vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung vor allem Fälle aus den Bereichen „Kündigung von Bausparverträgen“ und „Widerrufsrecht bei Kreditverträgen“.

Praxisrelevante aktuelle Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Bankrechts finden Sie hier, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, in einer Kurzdarstellung mit Anmerkungen:

  • EuGH zu Autokrediten: Millionen von Verträgen können sogar auch noch rückwirkend widerrufen werden!

    04.10.2021 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher viele Kreditverträge unter bestimmten Umständen noch Jahre nach Abschluss und sogar auch nach Rückzahlung widerrufen können.

  • Bundesgerichtshof zu Rückforderungsansprüchen von Kreditnehmern bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen

    Am 28.10.2014 verkündete der BGH ein Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 348/13) zur Frage des Verjährungsbeginns bei Rückforderung von Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen.

  • Bundesgerichtshof (BGH) zum Recht der privaten Banken, einen Girovertrag ordentlich zu kündigen

    Am 15.01.2013 verkündete der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH ein Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 22/12) betreffend das Recht einer privaten Bank, das Girokonto eines Unternehmens unter Einhaltung der in Nr. 19 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken 2002) vorgesehenen, mindestens sechswöchigen Kündigungsfrist ohne konkrete Gründe zu kündigen.

  • Bundesgerichtshof zu Pharming-Angriffen im Online-Banking

    Am 24.04.2012 verkündete der XI. Zivilsenat des BGH ein Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 96/11) zu der praxisrelevanten Frage, wann sich ein Kunde im Online-Banking bei einem Pharming-Angriff gegenüber seiner Bank schadensersatzpflichtig machen kann.

  • BGH zu Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos

    Am 07.06.2011 verkündete der XI. Zivilsenat des BGH ein interessantes Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 388/10) zur Frage, ob Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen dürfen, daß der Bankkunde eine monatliche Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos zu entrichten hat.

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