Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagerecht in Mönchengladbach

Bank- und Kapitalanlagerecht gehören traditionell zu einem Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hierfür war während mehr als zwei Jahrzehnten Rechtsanwalt Dr. Klaus Joachim Hartung, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, zuständig. Inzwischen vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung kompetent Ihre Interessen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung geht. Betroffene Produkte sind unter anderem Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Devisen, Futures, Investmentfonds, Obligationen, Optionen, Swaps und Zertifikate aller Art. Auch Bürgschafts- und Kreditrecht gehören zum Spektrum seiner anwaltlichen Fallbearbeitung. Aktuell vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung vor allem Fälle aus den Bereichen „Kündigung von Bausparverträgen“ und „Widerrufsrecht bei Kreditverträgen“.

Praxisrelevante aktuelle Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Bankrechts finden Sie hier, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, in einer Kurzdarstellung mit Anmerkungen:

  • Bundesgerichtshof zum Widerruf von Fondsbeteiligungen

    Am 18.03.2014 verkündete der BGH ein anlegerfreundliches Urteil (Aktenzeichen: II ZR 109/13) zur Frage des Widerrufs von Fondsbeteiligungen, wonach der Gesellschaftsbeitritt unter bestimmten Umständen widerrufbar ist. Insbesondere ist der Hinweis auf die konkreten Widerrufsfolgen nur dann entbehrlich, wenn nach der tatsächlichen Vertragsgestaltung ausgeschlossen ist, dass der Verbraucher schon vor Ablauf der Widerrufsfrist Zahlungen leistet.

  • Bundesgerichtshof zur Anlageberatung bei geschlossenen Immobilienfonds

    Am 24.04.2014 verkündete der BGH ein Urteil (Aktenzeichen: III ZR 389/12) zur Frage ordnungsgemäßer Anlageberatung durch – rechtzeitige – Übergabe eines Emissionsprospekts (hier: Bewertung des Inhalts eines Prospekts für einen geschlossenen Immobilienfonds) und zusätzliche Äußerungen des Anlageberaters.

  • BGH: Mögliche Haftung einer Direktbank bei Fehlberatung durch anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen

    Am 19.03.2013 verkündete der auch für das Kapitalanlagerecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH ein Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 431/11) zur Schadensersatzklage einer Anlegerin, die aufgrund Beratung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens zahlreiche Käufe von Inhaberschuldverschreibungen, Inhaberaktien und Genußscheinen über die beklagte Direktbank, bei der es sich nach Medienberichten um die DAB bank AG aus München handeln soll, getätigt hatte.

  • BGH: Keine Widerruflichkeit des Erwerbs von Lehman-Zertifikaten im Fernabsatz

    Am 27.11.2012 entschied der XI. Zivilsenat des BGH in zwei Fällen (Aktenzeichen: XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11) über Klagen von Anlegern, die ihre auf den Erwerb von Lehman-Zertifikaten („Global Champion“-Zertifikate) gerichteten Willenserklärungen mehrere Jahre nach dem Erwerb unter Berufung auf die gesetzlichen Regeln über den Fernabsatz widerrufen hatten.

  • BGH: Erste Entscheidungen über Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Am 27.09.2011 verkündete der XI. Zivilsenat Urteile in zwei Parallelverfahren (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) betreffend die Schadensersatzklagen von Anlegern, die von einer Sparkasse Indexzertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft der am 15.09.2008 in Insolvenz geratenen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. erworben hatten.

  • BGH zu Beratungspflichten bei Zinsswaps

    Am 22.03.2011 verkündete der XI. Zivilsenat des BGH ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 33/10) zu den ein Kreditinstitut treffenden Pflichten bei der Beratung über den Abschluß eines von ihm selbst konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrags, eines sog. CMS Spread Ladder Swap-Vertrags. Mit diesem Urteil sprach das Gericht der Bankkundin, einem mittelständischen Unternehmen, Schadensersatz in Höhe von EUR 541.074 zuzüglich Zinsen zu.

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