Kündigungsschutzrecht

Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage Mönchengladbach

Kündigungsschutz ist eine im deutschen Arbeitsrecht seit langem verankerte Ausnahme von dem Grundsatz, dass alle auf Dauer angelegten Verträge unter Einhaltung bestimmter Fristen von den Vertragsparteien frei, also ohne besondere Gründe, gekündigt werden können.

Im Arbeitsrecht soll der Kündigungsschutz aus sozialen Erwägungen verhindern, dass Arbeitnehmer infolge einer Kündigung des Arbeitgebers ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren, ohne dass dafür ein hinreichender Grund gegeben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz, der den Schutz aller Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz bezweckt, und dem besonderen Kündigungsschutz, der einzelne Personengruppen in besonderer Weise gegen arbeitgeberseitige Kündigungen schützen will.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Mönchengladbach unterstützt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Als Rechtsanwalt beraten wir Sie umfassend, wenn Ihnen eine Kündigung droht oder diese bereits ergangen ist und reichen die Kündigungsschutzklage vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland ein. Diese muss spätestens innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung erfolgt sein, daher ist schnelles Handeln erforderlich. Für eine kurzfristige Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an unter 02161 241 710.

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