Mietrecht

Rechtsanwalt Mönchengladbach Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen. Während der Inhalt von Mietverträgen über Geschäftsräume weitgehend frei ausgehandelt werden kann, sieht das Gesetz bei Mietverträgen über Wohnraum eine Vielzahl von Schutzvorschriften vor, von denen nicht abgewichen werden kann. Da es sich bei Mietverträgen in der Regel um Formularverträge handelt, können die einzelnen Klauseln des Mietvertrages auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Die Praxis zeigt, dass Konflikte eher vermieden werden können, je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, Ihren Anspruch zu sichern und durchzusetzen. Im Mietrecht vertreten wir unsere Mandanten vor allem in den Bereichen von Mietvertragsklauseln, Mieterhöhungen, Mietmängeln, Kündigungen, Räumungsklagen, Schönheitsreparaturen und Renovierungen.

Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrungen aus zahlreichen Fällen bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im Mietrecht. Wir erläutern Ihnen die juristischen Sachverhalte leicht verständlich und begleiten Sie während des gesamten Rechtsstreits. Bei der ersten Beratung nehmen wir uns ausreichend Zeit, sichten die entsprechend relevanten Unterlagen und kümmern uns um den Schriftverkehr. Wir legen dabei sehr großen Wert auf eine individuelle Beratung und gehen gezielt auf Ihre Fragen und Bedürfnisse ein. Wir sind stets zielorientiert und arbeiten sehr effektiv, um eine schnellstmögliche Lösung bzw. Einigung zu Ihren Gunsten zu erzielen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sind wir als erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite und führen die Verhandlung.

Wir kümmern uns darum, Ihre Rechte zu wahren und setzen uns aktiv für Sie ein. Als Anwalt in Mönchengladbach vertrete ich Ihre Rechte und Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit. Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte 02161 241 710 an oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@ra-hartung.de.

Anwalt für Mietrecht hilft – was tun bei einer Kündigung?

Wenn Ihr Vermieter die Kündigung ausgesprochen hat, sollten Sie sich umgehend Hilfe von einem Rechtsanwalt einholen. Setzen Sie sich idealerweise nicht selbst mit Ihrem Vermieter in Verbindung, sondern lassen Sie die Kündigung prüfen. Nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt oder auch in der Form wirksam. Wenn ein Mietrückstand der Grund für die Kündigung ist, sollten Sie ihn nach anwaltlicher Beratung gegebenenfalls ausgleichen, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Kündigung rückgängig machen können. Sollten Sie hierzu nicht in der Lage oder ein anderer Grund vorhanden sein, so beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls, denn ob der Grund für eine wirksame Kündigung tatsächlich vorliegt, sollte individuell von anwaltlicher Seite aus geklärt werden.

Was tun bei einer Mieterhöhung?

Aktuell treffen viele Mieterhöhungen im gesamten Bundesgebiet bei Mietern ein, vor allem mit der Begründung der so genannten Indexmiete. Müssen Sie die angesetzte Mieterhöhung wirklich hinnehmen oder wurde diese zu hoch berechnet? Hierzu helfen unter anderem die entsprechenden Mietspiegel, vor allem auch regionale Kenntnisse wie zum Beispiel in unserer Region bei uns in Mönchengladbach, um eine realistische Miete bzw. Mieterhöhung zu kennen. Der Erhöhung der Miete muss der Mieter zustimmen. Sie sollten die Mieterhöhung nicht voreilig unterzeichnen oder sich unter Druck setzen lassen, falls Ihnen sogar mit Kündigung gedroht wird, wenn Sie sich nicht mit der Mieterhöhung einverstanden erklären. Wir klären sämtliche Details und prüfen, ob die Ihnen vorliegende Mieterhöhung in Teilen oder vollumfänglich gerechtfertigt ist. Bitte prüfen Sie auch, wann und in welche Höhe die Miete zuletzt erhöht wurde.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Problemen kompetent im Mietrecht in Mönchengladbach, der gesamten Region und auch bundesweit.

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


Felder markiert mit * sind Pflichtfelder.

Kontaktinformationen

Jetzt anrufen: 02161 / 2 41 71 0

kanzlei@ra-hartung.de

Montag bis Freitag
von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

Aktuelles