Auch aktuell und zukünftig bestehen lukrative Widerrufsmöglichkeiten für Immobiliendarlehen!

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Widerrufsjoker empfehlen Verbraucherzentralen weiterhin die Einschaltung spezialisierter Anwälte.

Lassen auch Sie daher kostenlos Ihren Immobilien-Darlehensvertrag durch unseren spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen. Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 30. März 2016 geschlossen worden sind, können nach wie vor wiederrufen werden.

So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von um 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag. Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.