Abgasskandal: Das können Audi-Kunden jetzt tun, Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung in Rheinischer Post!

Fahrzeugfinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank geschlossen worden sind, weisen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Hierdurch entsteht eine Zusatzchance, um das betroffene Fahrzeug zurückzugeben, ohne dass für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.

Betroffene Autokäufer können gegen Rückgabe des Fahrzeuges bereits gezahlte Kreditraten und auch erbrachte Anzahlungen zurückholen.

Der Widerruf für Autokredite lohnt sich besonders bei Vertragsabschlüssen ab dem 13. Juni 2014. Am 13.06.2014 trat eine grundlegende Änderung im gesetzlichen Widerrufsrecht in Kraft. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann dann vom VW-Konzern nicht einmal ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Der Autokäufer zahlt dann nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.

Geschädigte sollten also die Fahrzeugfinanzierung widerrufen, künftige Zahlungen nicht leisten und zudem das gebrauchte Fahrzeug ohne Entschädigungszahlungen zurückgeben.

Hierzu hat sich Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung in der Rheinischen Post geäußert:

www.rp-online.de/wirtschaft/das-koennen-audi-kunden-jetzt-tun-aid-1.6861582