Unser Honorar richtet sich nach einer mit Ihnen zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist beispielsweise geregelt, dass für ein erstes Beratungsgespräch, soweit der Mandant ein Verbraucher ist, keine höhere Gebühr als 190,– Euro (zzgl. Auslagen und MwSt.) anfällt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sprechen Sie uns bitte bei Mandatserteilung darauf an. Dasselbe gilt, wenn Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen.