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Jobcenter fordert Unterlagen von Dritten

Fachbeitrag im

Herausforderung: Anforderungen an Unterlagen seitens des Jobcenters

Häufig berichten Mandanten in meiner Kanzlei, dass das Jobcenter die Vorlage von Unterlagen, insbesondere Einkommensnachweisen, von Dritten einfordert. Oft verweigern jedoch diese Dritten die Herausgabe der geforderten Dokumente. In solchen Fällen lehnt das Jobcenter die Bewilligung von Leistungen ab oder reduziert die Zahlungen auf 0,00 €.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem Dritten um einen Mitbewohner des Leistungsbeziehers, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Rechtslage: Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen Dritter.

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Empfänger von Sozialleistungen nicht verpflichtet, Unterlagen von Dritten oder sogar anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.

Der Grund hierfür ist, dass sie keinen Einfluss auf die Bereitstellung dieser Dokumente haben. Sollte das Jobcenter diese Unterlagen für erforderlich halten, ist es verpflichtet, selbst gegen die betreffenden Dritten vorzugehen und die Herausgabe einzufordern (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2019 – B 4 AS 78/08 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2008 – L 7 AS 722/07 ER).

Wurde Ihnen die Unterstützung bei den Jobcenter-Leistungen verweigert? Wenn das Jobcenter Ihre Leistungen aufgrund unzureichender Unterlagen von Dritten ablehnt, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zur Seite.

Vorgehen bei Ablehnung durch das Jobcenter

Falls Sie beim Jobcenter Leistungen beantragt haben und diese aufgrund fehlender Unterlagen eines Dritten abgelehnt werden, empfehle ich, dem Jobcenter schriftlich eine Frist von einer Woche zu setzen. 

Falls innerhalb dieser Frist kein Leistungsbescheid ergeht, kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Liegt bereits ein Versagungsbescheid vor, ist es ratsam, umgehend Widerspruch einzulegen.

In einigen Fällen fordert das Jobcenter die Unterlagen des Dritten an, um den Leistungsanspruch abschließend festzustellen. 

Wenn die geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch auf 0,00 Euro fest und verlangt bereits gezahlte Leistungen für den Bewilligungszeitraum zurück. Auch in diesem Fall ist der Widerspruch das geeignete Mittel, um Ihre Ansprüche zu wahren.

Haben Sie Probleme mit dem Jobcenter, da Unterlagen von Dritten nicht vorgelegt wurden? Ich berate Sie ausführlich und vertrete Sie vor dem Sozialgericht, falls ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erforderlich ist.

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