Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung!
Das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 4. Januar 2017 in einem Prozess betreffend den sogenannten VW-Abgasskandal einen gewerblichen Händler im Rechtsverhältnis zum Käufer zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der klagende Käufer hat entsprechend dem aktuellen Gerichtsurteil Zug-um-Zug sein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurückzugeben und zwar ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer, so dass er das Fahrzeug mehrere Jahre sozusagen kostenlos gefahren ist. Der Fahrzeughändler konnte sich dem Käufer gegenüber vor allem nicht darauf berufen, dass die Nachbesserung erheblich kostengünstiger als die Lieferung eines neuen Fahrzeuges ist.
Unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der schon bundesweit für geschädigte Käufer Rechtsstreitigkeiten führt, berät und vertritt Sie gerne, wenn auch Sie durch den Kauf eines Fahrzeuges vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Er prüft für Sie bundesweit und kostenfrei Ihren VW-Abgasskandal-Fall auf die Möglichkeit eines erfolgversprechenden Vorgehens dem verkaufenden Händler gegenüber. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns bzw. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Kontakt auf.