Zivilrecht
Zivilrecht in Mönchengladbach
Fast täglich hat jeder von uns mit dem allgemeinen Zivilrecht zu tun.
Zum Zivilrecht zählen alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existieren aber noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen. Es umfasst unter anderem das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also beispielsweise das Kauf- und Werkvertragsrecht. Bei einzelnen Vertragstypen ist die Rechtsentwicklung jedoch soweit spezialisiert, dass sich einzelne Materien wie beispielsweise das Miet- und Arbeitsrecht als eigene Rechtsgebiete ausgeprägt haben. Zudem gehört zum Zivilrecht auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen in Gestalt der unerlaubten Handlung oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten in Gestalt der ungerechtfertigten Bereicherung.
Da jeder Waren- und Dienstleistungsaustausch auf das allgemeine Zivilrecht zurückzuführen ist, betrifft unsere tägliche juristische Arbeit zum Beispiel:
- Kaufverträge, insbesondere Kauf/Verkauf von Kraftfahrzeugen
- Werkverträge, beispielsweise Bau-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten
- sonstige Verträge (Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Tauschvertrag)
- Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen
Spezielle Fachkenntnisse können wir unter anderem im Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht und im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie deren Reparaturen (Autorecht) vorweisen. Dr. Gerrit W. Hartung berät und unterstützt Sie umfassend im gesamten Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
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