Haben Sie seit dem Jahr 2014 oder später ein betriebliches Darlehen aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgelt gezahlt? Dann haben Sie jetzt beste Chancen auf eine Erstattung des Betrages!
Der Bundesgerichtshof entschied gestern, dass seine Rechtsprechung aus dem 2014, die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen betraf, auch auf Unternehmenskredite anwendbar ist. Ist das Bearbeitungsentgelt bzw. Bearbeitungsgebühr von der Laufzeit unabhängig, so sind auch diese Entgelte eindeutig unzulässig. Unternehmerdarlehen sind demnach nicht anders zu beurteilen als Verbraucherdarlehen!
Aber Vorsicht, nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes müssen Entgelte, die im Jahr 2014 gezahlt wurden, noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember 2017 gerichtlich geltend gemacht werden.
Neben der Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte bestehen für Unternehmer auch noch Ansprüche auf Ersatz derjenigen Nutzungen, welche die Banken aus den zu Unrecht vereinnahmten Beträgen tatsächlich gezogen haben. Bereits im Rahmen des Urteils zu den Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Darlehensnehmer diesbezügliche Zinsansprüche von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz haben, so erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Rückforderungsansprüche durchsetzen können. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt!