Den lukrativen Widerrufsjoker können Sie häufig auch ziehen, wenn Ihr Vertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Auch aus dieser Zeit gibt es immer noch viele Kreditverträge, bei denen Banken die Mustervorlage abgeändert haben und deren Formulierungen oder Darstellungen nicht gesetzeskonform sind. Das gibt Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen und durch einen mit tieferen Zinsen zu ersetzen.
Dementsprechend empfehlen auch aktuell die Verbraucherzentralen die Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälten, um den lukrativen Widerrufsjoker nutzbar zu machen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihren Vertrag kostenlos auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen können.
Denn auch heute noch sind unverändert nach dem 10. Juni 2010 geschlossene Darlehensverträge widerrufbar. So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von unter 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen worden ist. Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.