Aktuelles aus dem Bankrecht: Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden!
Der Bundestag hat zuletzt beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr erlischt. Im Bereich des Bankrechts ist daher in unserer Kanzlei derzeit das Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung das absolute Hauptthema.
Der Bundesgerichtshof und viele Instanzgerichte haben in Urteilen in der jüngeren Vergangenheit entschieden, dass bestimmte Formulierungen in mit Verbrauchern als Darlehensnehmer abgeschlossenen Darlehensverträgen fehlerhaft sind. Für Darlehensnehmer eröffnet sich damit die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Abschluss aus Darlehensverträgen mit vergleichsweise hohen Zinsen mit sofortiger Wirkung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herauszukommen und Darlehensverträge zu den im Augenblick sehr niedrigen Zinsen häufig mit derselben Bank langfristig neu abzuschließen. Die Banken sind unserer Erfahrung nach vor allem daran interessiert, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und stattdessen im außergerichtlichen Vergleichswege gütliche Einigungen mit den Darlehensnehmern zu erzielen. Seit Sommer 2014 haben wir uns ständig für unsere Mandanten mit den hiermit einhergehenden Rechtsfragen vertieft beschäftigt und regelmäßig wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen herbeigeführt.
Wir prüfen gerne für Sie bundesweit und kostenfrei Ihre bestehenden Verträge auf die Möglichkeit eines Widerrufes. Sollte ein Widerruf rechtlich möglich sein, vertreten wir Sie anschließend Ihren Wünschen entsprechend.