Illegale Abschalteinrichtung auch beim VW Touareg mit 3-Liter-V6-Dieselmotor

Dass auch im 3-Liter-V6-Dieselmotor beim VW Touareg eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung steuert, um die zulässigen Abgaswerte einzuhalten, war schon nach den ersten Ankündigungen des Kraftfahrtbundesamtes klar; allerdings wurde bis zum 12. Dezember 2017 zwischen KBA und VW gestritten, ob die Manipulationen zulässig sind oder ob die Zulassungsgenehmigung bedroht ist.

Die Flensburger Behörde hat sich nach den anfänglichen Androhungen eines Zulassungsstopps nun glasklar positioniert und weltweit 58.000 VW Touareg 3,0 TDI zurückgerufen, 23.500 allein in Deutschland! „Den Touareg hat nun das gleiche Schicksal ereilt, so wie es schon den Porsche Cayenne Diesel und diverse AUDI-Modelle getroffen hat: dem KBA gelang offensichtlich der Nachweis, dass der von AUDI gelieferte 3 Liter-Motor Abgas nicht nur nicht ausreichend verarbeitet, sondern dass auch noch viel Wert darauf gelegt wurde, diese Schummeleien zu verheimlichen.“ sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung, Partner bei MBK Rechtsanwälte und Herausgeber des Online-Portals „www.pkw-rueckgabe.de“. Und weiter: „Ohne die Schummeleien hätten diese SUV niemals eine Zulassungsgenehmigung erhalten!“

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Touareg 3,0 TDI hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge wie der große VW-SUV in den vergangenen Monaten einen erheblichen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit gewesen, seinen Kunden entgegenzukommen. Daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gibt es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Der Mangel ist nun dank des Einschreitens des Kraftfahrtbundesamtes offiziell und kann auch nicht mehr abgestritten werden. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. Das ein Mangel durch eine Rückrufaktion nicht zwangsläufig behoben ist, haben schon zahlreiche Gerichte deutschlandweit mit verbraucherfreundlichen Urteilen entschieden.

Der Rechtsweg ist aber auch vom Alter der Fahrzeuge abhängig. Am ehesten dürfte ein Rückgabewunsch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungspflicht durchzusetzen sein. Bei Fahrzeugen, die direkt durch Manipulationen vom Abgasskandal betroffen sind, können auch Ansprüche wegen sittenwidriger Täuschung geltend gemacht werden. Schließlich besteht bei Fahrzeugen, die über eine Autobank finanziert wurden, auch die Möglichkeit, den Autokredit zu widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs werden dann das Darlehen und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Heißt: Die VW-Bank nimmt den VW Touareg 3,0 TDI zurück, erstattet die gezahlten Raten sowie die Anzahlung und zieht nur eine Nutzungsentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer ab. Zudem darf die Bank die Zinsen behalten, muss sich aber in Gegenrechnung die verlorenen Zinsen des Darlehensnehmers von ihrem Anspruch abrechnen lassen. Hartung: „Unterm Strich ist das für den Darlehensnehmer immer ein gutes Geschäft!“

Auslieferung VW-Multivan T6 Diesel, Rückgabe möglich!

Laut Informationen des „Spiegel“ hat das Kraftfahrt-Bundesamt aktuell den Daumen auf der Auslieferung der aktuellen VW Bullis. VW hatte selbst Grenzwertüberschreitungen nach Flensburg gemeldet. Die Modellreihe T6 ist mit Adblue-Einspritzung ausgerüstet und sollte eigentlich in der Lage sein, die geforderten Grenzwerte an Stickoxyd einzuhalten. Klappt aber offensichtlich nicht, denn die Händler befürchten derzeit einen Auslieferungs- und Zulassungsstopp für den T6 – Betroffen sind die Pkw-Zulassungen.

Bei abschließenden Tests hatten sich teils erhebliche Grenzwertüberschreitungen ergeben. Beim KBA soll sogar über einen Zulassungsstopp bereits ausgelieferter Modelle nachgedacht worden sein. VW konnte das durch das Versprechen abwenden, sofort ein Software-Update einzuspielen, dass die aufgeflogenen Grenzwerte zuverlässig wieder einfangen soll. Während diese Tests entwickelt werden, läuft die Produktion des Wagens allerdings weiter. Volkswagen steckt gerade mit diesem Model sehr unangenehm in der Klemme, denn der VW-Dauerläufer „Bulli“ ist seit Ende der 50er ein überaus beliebtes Model, sowohl als Nutzfahrzeug als auch zunehmend als Pkw und vor allem auch als Wohnmobil. So hat der aktuelle Clubjoker von Westfalia ohnehin eine Wartezeit bis April 2018.

Der „Fall T6“ ist in der juristischen Einschätzung etwas komplizierter, denn im Gegensatz zu den Modellen mit EA189-Motor gibt es für den Motorentyp EA288 in den neueren Varianten noch keine offiziellen Aussagen zur Verwendung von sogenannter Manipulationssoftware. Lediglich in 2015 gebauten Motoren soll Manipulationssoftware zum Einsatz gekommen sein. Die Motoren nach der Euro-5- (bis 1. September 2015) und Euro-6-Version sollen dagegen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalten. Bislang gibt es auch noch keine Hinweise darauf, ob auch die bereits ausgelieferten Modelle im Alltagsbetrieb mehr Schadstoff ausstoßen als unter Laborbedingungen. Wenn ja, dann würde auch der Motor EA288 in den aktuellen Motorvarianten ganz tief im Abgasskandal stecken. Fest steht bislang nur, dass VW bei aktuellen Modellen Erhöhungen der Schadstoffwerte festgestellt hat. Ende 2015 hatte Volkswagen noch Verkündet: „Aktuelle Modelle sind vom Dieselskandal nicht betroffen!“

Die Motoren der Baureihe EA288 sind als Reihenmotoren konstruiert und sind in verschiedenen Variationen Nachfolger des EA189. Alle Motoren verfügen über einen Oxidationskatalysator und einen Dieselpartikelfilter. Bei Motorversionen mit der Abgasnorm Euro 6 kommt zusätzlich, je nach Fahrzeugmodell, entweder ein NOx-Speicherkatalysator oder eine SCR-Anlage zum Einsatz.

Bislang wurde der T6 90.000 Mal mit diesem Motorentyp verkauft. Eigentümer haben sicherlich gute Aussichten, das Auto beim Händler zurückgeben zu können im Rahmen der Gewährleistungsfrist. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung führt unter www.pkw-rueckgabe.de ein Informationsportal zum Thema Abgasskandal und steht als Ansprechpartner zum Thema Auslieferung T6 Diesel auch telefonisch gern zur Verfügung.