Auch aktuell und zukünftig bestehen lukrative Widerrufsmöglichkeiten für Immobiliendarlehen!

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Widerrufsjoker empfehlen Verbraucherzentralen weiterhin die Einschaltung spezialisierter Anwälte.

Lassen auch Sie daher kostenlos Ihren Immobilien-Darlehensvertrag durch unseren spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen. Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 30. März 2016 geschlossen worden sind, können nach wie vor wiederrufen werden.

So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von um 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag. Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.

VW-Abgasskandal: Paukenschlag des LG Hildesheim

Das erste Mal ist nunmehr gerichtlich festgestellt worden, dass nicht nur der verkaufende Autohändler, sondern wegen Betruges auch die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Neupreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet ist.

Das Landgericht Hildesheim verurteilte die Volkswagen AG dazu, einem Kunden wegen des VW-Abgasskandals den Kaufpreis seines Diesel-Neufahrzeugs zurück zu zahlen. Es ist das erste Mal in Deutschland, dass eine Klage gegen den VW-Konzern Erfolg hat. Bisher wurde nur Kunden Recht gegeben, die gegen Autohändler, nicht gegen den Konzern selbst klagten. Die Volkswagen AG konnte sich bisher immer mit Erfolg darauf berufen, keine direkte Geschäftsbeziehung zu den Verbrauchern zu pflegen. Nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim ist durch den Einsatz der manipulierten Abgassoftware aber der Straftatbestand des Betruges verwirklicht. Es handele sich um eine Verbrauchertäuschung, die als ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Volkswagen AG habe „mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen“. Es handelt sich somit nicht um Gewährleistungsansprüche, die einer verkürzten Verjährung unterliegen. Dieser deliktische Anspruch verjährt erst drei Jahre, nachdem Käufer Kenntnis von der Manipulationssoftware erlangt haben. Da der VW-Abgasskandal erst seit Ende 2015 bekannt ist, sind solche Ansprüche jedenfalls nicht verjährt.

Aktuelles Urteil im VW-Abgasskandal

Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung!

Das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 4. Januar 2017 in einem Prozess betreffend den sogenannten VW-Abgasskandal einen gewerblichen Händler im Rechtsverhältnis zum Käufer zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der klagende Käufer hat entsprechend dem aktuellen Gerichtsurteil Zug-um-Zug sein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurückzugeben und zwar ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer, so dass er das Fahrzeug mehrere Jahre sozusagen kostenlos gefahren ist. Der Fahrzeughändler konnte sich dem Käufer gegenüber vor allem nicht darauf berufen, dass die Nachbesserung erheblich kostengünstiger als die Lieferung eines neuen Fahrzeuges ist.

Unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der schon bundesweit für geschädigte Käufer Rechtsstreitigkeiten führt, berät und vertritt Sie gerne, wenn auch Sie durch den Kauf eines Fahrzeuges vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Er prüft für Sie bundesweit und kostenfrei Ihren VW-Abgasskandal-Fall auf die Möglichkeit eines erfolgversprechenden Vorgehens dem verkaufenden Händler gegenüber. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns bzw. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Kontakt auf.