Neue Dimension im Abgasskandal? Vermeintliche Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW!

Nun auch das noch: Sind deutsche Diesel-Bauer in einen Kartellskandal verwickelt? Absprachen sollen Autokäufer benachteiligen.
Neue Dimension im Abgasskandal? Vermeintliche Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW!

Die Nachricht dürfte die deutsche Autoindustrie bis ins Mark erschüttern. Einem Bericht des Spiegel zu Folge sollen sich die deutschen Autobauer Daimler, BMW und VW, inklusive Audi und Porsche schon seit den 1990er Jahren über verschiedene Details zu Technik, Kosten und Zulieferern in rund 60 konzernübergreifenden Arbeitskreisen abgesprochen haben. Das Magazin stützt sich bei dem Bericht auf eine Selbstanzeige, die VW bei den Kartellbehörden eingereicht haben soll. Entsprechende Informationen sollen dem Blatt vorliegen.

Besonders brisant ist, dass sich die Autobauer auch bei dem System zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren abgesprochen haben sollen. Im Kern geht es dabei um die sog. AdBlue-Tanks zur Einspritzung eines Harnstoffgemisches, um möglichst niedrige Emissionswerte zu erhalten. Die Autobauer sollen sich auf kleinere Tanks verständigt haben, die zwar billiger sind, aber öfter nachgefüllt werden müssen. Um dies zu vermeiden, könnten die Autobauer dann andere Wege gegangen sein. Das könnte den Beginn des Diesel-Skandals markieren.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte es sich um einen der größten Wirtschaftsskandale in der deutschen Geschichte handeln, dessen Ausmaß und die rechtlichen Folgen noch gar nicht abzusehen sind. Es geht möglicherweise um Verstöße gegen das Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, es geht dann aber auch um eine sittenwidrige Täuschung der Autokäufer. Neben einem empfindlichen Bußgeld durch die Kartellbehörden könnten auch enorme Schadensersatzforderungen auf die Autobauer zukommen – von Wettbewerbern, Zulieferern und natürlich auch den Autokäufern, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte, der sich seit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals intensiv mit der Materie und Schadensersatzansprüchen der Verbraucher befasst.

Bis die Kartellbehörden die Ermittlungen abgeschlossen haben, können allerdings noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Solange müssen die Autokäufer aber nicht abwarten. Dr. Hartung: Es ist verständlich, wenn sich die Autokäufer betrogen fühlen und ihren vermeintlich sauberen Diesel lieber heute als morgen wieder zurückgeben möchten. Rechtliche Möglichkeiten dazu gibt es. Diese reichen von der Anfechtung des Kaufvertrags bis hin zum Widerruf des Autokredits. Letzteres bietet sich besonders an, wenn die Autofinanzierung bei der Bank des Autobauers abgeschlossen wurde. Dann würde bei einem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h. der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält im Gegenzug sein Geld zurück. Möglich ist dies bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Im Idealfall muss dann noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden.

Welche Modelle sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?

Im Mercedes-Abgasskandal stellt sich aktuell oft die Frage: „Ist mein Modell eventuell vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?“ Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung hat sich auf die Suche nach Antworten begeben.

Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen lesen in diesen Tagen sorgfältig die Fachpresse. Zwar hat das Bundesverkehrsministerium Untersuchungen gegen Daimler bestätigt und damit den „Skandal“ mehr oder weniger öffentlich gemacht. Um was es aber genau geht müssen sich interessierte Autofahrer aber zwischen den Zeilen der vielen Veröffentlichungen herauslesen. Mercedes selbst hält sich mit detaillierten Veröffentlichungen aus verständlichen Gründen zurück. Es wurde lediglich eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht.

Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung hat sich im Blätterwald umgesehen: „Es wird wohl um die Vorrichtung zur Abschaltung der Harnstoff-Einspritzung bei den BlueTec-Modellen gehen.“ Daimler dementiert das und droht dem Kraftfahrtbundesamt mit rechtlichen Konsequenzen. Laut Daimler gibt es keine unzulässigen manipulationen der Harnstoff-Einspritzung im offiziellen Prüfmodus. Die Verdächtigungen des Verkehrsministeriums deuten allerdings an, dass die Harnstoffeinspritzung im Alltagsbetrieb deutlich anders geregelt wird als im Testmodus.

Diese Hinweise deuten darauf hin, dass bei den Fahrzeugen die Harnstoff-Einspritzung des Abgassystems verändert wird, wenn der Wagen im offiziellen Prüfmodus fährt – tatsächlich auf der Straße unterwegs würde es andere Ergebnisse geben. Dadurch wird im Realbetrieb mehr Schadstoff ausgestoßen als im Prüfbetrieb. Mit Nachdruck streitet Daimler ab, dass eine Rückrufaktion im Raum stehe.

Wir zitieren mal die offizielle Pressemitteilung:
„Die gestrige Besprechung im Verkehrsministerium war für uns die Fortsetzung unseres konstruktiven Dialogs mit dem KBA. (…)

Uns wurde im Gespräch nicht mit einer Rückrufaktion gedroht. Darüber hinaus arbeiten wir in Abstimmung mit den Behörden intensiv an Maßnahmen, um die NOx-Emissionen bei Euro 5 und Euro 6 Fahrzeugen weiter zu reduzieren. Dabei stehen die Interessen unserer Kunden an erster Stelle. Die Regulierung der Abgasreinigung ist eine technisch und rechtlich hochkomplexe Frage. Auf Basis der uns vorliegenden Informationen würden wir gegen den Vorwurf einer illegalen Abschalteinrichtung durch das Kraftfahrtbundesamt mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.“

Dazu Rechtsanwalt Hartung: „Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit um Modelle gehen, die von Motoren aus den Motorenfamilien OM 642 und OM 651 angetrieben werden. Für eine kaufrechtliche Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund nicht abstellbarer Mängel gibt es aktuell noch nicht genügend Erkenntnisse. Dazu muss eine Rückrufaktion angeordnet werden.“

Allerdings rät der Mönchengladbacher Rechtsanwalt dazu, schon jetzt Widerrufsmöglichkeiten auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu prüfen: „Wenn Fahrzeuge über die Mercedes-Bank finanziert wurden, dann besteht in solchen Fällen ein Rückgabe-Anspruch, auch wenn das Auto nicht oder noch nicht in den Abgasskandal verwickelt ist.“ Klartext: Das gilt für alle Mercedes-Modelle, die ab Juni 2010 von der Mercedes-Bank finanziert wurden.

Nun steckt auch Mercedes tief im Abgasskandal!

Mercedes-Abgasskandal – So schützen sich Opfer vor Schäden – Bundesminister Dobrindt ordnet Untersuchungen an.

Das kann für Mercedes böse enden: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat Untersuchungen zu einem Abgasskandal angekündigt und will prüfen lassen, ob Mercedes mit unzulässiger Software den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte unterschreiten zu können. Kunden können unter Umständen ihren Mercedes zurückgeben.

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Partner bei MBK Rechtsanwälte bereits zahlreiche Opfer des VW-Abgasskandals betreut, ist die Lage klar: „Solche Untersuchungen kosten viel Geld und schaden der deutschen Wirtschaft. Diesen Schritt wird die Bundesregierung nur gehen, wenn es wirklich substantielle Verdachtsmomente gibt!“

Der auf das Kaufrecht, insbesondere auf die Rückgabe von PKW in Folge des Abgasskandals, fokussierte Fachanwalt für Strafrecht empfiehlt Fahrern von Mercedes-Diesel-Modellen die kommenden Monate abzuwarten, aber unbedingt vor Jahresfrist den jeweiligen Händler zum Verzicht der Verjährungseinrede aufzufordern. So kann für Käufe, die unter Umständen Ende 2017 verjähren, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden.

Dr. Hartung: „Das Thema ist durch eine weitere aktuelle Entwicklung interessant geworden. Da Mercedes-PKW oft über die Mercedes-Bank finanziert wurden, bietet sich auch ein Widerruf der Finanzierung auf Basis fehlerhafter Beratung oder unzulässiger Widerrufsbelehrungen an. Kann ein solcher Sachverhalt durch eine recht einfache Prüfung der Vertragsunterlagen nachgewiesen werden, dann kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Käufer bekommt abzüglich einer Nutzungsberechnung Anzahlung und Raten zurück und kann das Auto zurückgeben!“

Für solche Fälle kann weiterhin der „Widerrufsjoker“ gezogen werden. „Gerade bei teuren Mercedes-Modellen wird das ein Thema werden,“ schätzt Hartung die Motivation, den Rechtsweg zu beschreiten höher ein, als im Umfeld des VW-Abgasskandals

Der Anwalt rät, Verträge durch einen damit vertrauten Anwalt prüfen zu lassen, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen und dann die weitere Entwicklung mit Spannung abzuwarten. Dr. Hartung prüft Vertragsunterlagen kostenlos.

Unternehmer aufgepasst!

Haben Sie seit dem Jahr 2014 oder später ein betriebliches Darlehen aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgelt gezahlt? Dann haben Sie jetzt beste Chancen auf eine Erstattung des Betrages!

Der Bundesgerichtshof entschied gestern, dass seine Rechtsprechung aus dem 2014, die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen betraf, auch auf Unternehmenskredite anwendbar ist. Ist das Bearbeitungsentgelt bzw. Bearbeitungsgebühr von der Laufzeit unabhängig, so sind auch diese Entgelte eindeutig unzulässig. Unternehmerdarlehen sind demnach nicht anders zu beurteilen als Verbraucherdarlehen!

Aber Vorsicht, nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes müssen Entgelte, die im Jahr 2014 gezahlt wurden, noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember 2017 gerichtlich geltend gemacht werden.

„Neben der Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte bestehen für Unternehmer auch noch Ansprüche auf Ersatz derjenigen Nutzungen, welche die Banken aus den zu Unrecht vereinnahmten Beträgen tatsächlich gezogen haben. Bereits im Rahmen des Urteils zu den Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Darlehensnehmer diesbezügliche Zinsansprüche von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz haben“, so erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Rückforderungsansprüche durchsetzen können. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt!