Illegale Abschalteinrichtung auch beim VW Touareg mit 3-Liter-V6-Dieselmotor

Dass auch im 3-Liter-V6-Dieselmotor beim VW Touareg eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung steuert, um die zulässigen Abgaswerte einzuhalten, war schon nach den ersten Ankündigungen des Kraftfahrtbundesamtes klar; allerdings wurde bis zum 12. Dezember 2017 zwischen KBA und VW gestritten, ob die Manipulationen zulässig sind oder ob die Zulassungsgenehmigung bedroht ist.

Die Flensburger Behörde hat sich nach den anfänglichen Androhungen eines Zulassungsstopps nun glasklar positioniert und weltweit 58.000 VW Touareg 3,0 TDI zurückgerufen, 23.500 allein in Deutschland! „Den Touareg hat nun das gleiche Schicksal ereilt, so wie es schon den Porsche Cayenne Diesel und diverse AUDI-Modelle getroffen hat: dem KBA gelang offensichtlich der Nachweis, dass der von AUDI gelieferte 3 Liter-Motor Abgas nicht nur nicht ausreichend verarbeitet, sondern dass auch noch viel Wert darauf gelegt wurde, diese Schummeleien zu verheimlichen.“ sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung, Partner bei MBK Rechtsanwälte und Herausgeber des Online-Portals „www.pkw-rueckgabe.de“. Und weiter: „Ohne die Schummeleien hätten diese SUV niemals eine Zulassungsgenehmigung erhalten!“

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Touareg 3,0 TDI hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge wie der große VW-SUV in den vergangenen Monaten einen erheblichen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit gewesen, seinen Kunden entgegenzukommen. Daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gibt es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Der Mangel ist nun dank des Einschreitens des Kraftfahrtbundesamtes offiziell und kann auch nicht mehr abgestritten werden. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. Das ein Mangel durch eine Rückrufaktion nicht zwangsläufig behoben ist, haben schon zahlreiche Gerichte deutschlandweit mit verbraucherfreundlichen Urteilen entschieden.

Der Rechtsweg ist aber auch vom Alter der Fahrzeuge abhängig. Am ehesten dürfte ein Rückgabewunsch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungspflicht durchzusetzen sein. Bei Fahrzeugen, die direkt durch Manipulationen vom Abgasskandal betroffen sind, können auch Ansprüche wegen sittenwidriger Täuschung geltend gemacht werden. Schließlich besteht bei Fahrzeugen, die über eine Autobank finanziert wurden, auch die Möglichkeit, den Autokredit zu widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs werden dann das Darlehen und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Heißt: Die VW-Bank nimmt den VW Touareg 3,0 TDI zurück, erstattet die gezahlten Raten sowie die Anzahlung und zieht nur eine Nutzungsentschädigung für jeden gefahrenen Kilometer ab. Zudem darf die Bank die Zinsen behalten, muss sich aber in Gegenrechnung die verlorenen Zinsen des Darlehensnehmers von ihrem Anspruch abrechnen lassen. Hartung: „Unterm Strich ist das für den Darlehensnehmer immer ein gutes Geschäft!“

Auslieferung VW-Multivan T6 Diesel, Rückgabe möglich!

Laut Informationen des „Spiegel“ hat das Kraftfahrt-Bundesamt aktuell den Daumen auf der Auslieferung der aktuellen VW Bullis. VW hatte selbst Grenzwertüberschreitungen nach Flensburg gemeldet. Die Modellreihe T6 ist mit Adblue-Einspritzung ausgerüstet und sollte eigentlich in der Lage sein, die geforderten Grenzwerte an Stickoxyd einzuhalten. Klappt aber offensichtlich nicht, denn die Händler befürchten derzeit einen Auslieferungs- und Zulassungsstopp für den T6 – Betroffen sind die Pkw-Zulassungen.

Bei abschließenden Tests hatten sich teils erhebliche Grenzwertüberschreitungen ergeben. Beim KBA soll sogar über einen Zulassungsstopp bereits ausgelieferter Modelle nachgedacht worden sein. VW konnte das durch das Versprechen abwenden, sofort ein Software-Update einzuspielen, dass die aufgeflogenen Grenzwerte zuverlässig wieder einfangen soll. Während diese Tests entwickelt werden, läuft die Produktion des Wagens allerdings weiter. Volkswagen steckt gerade mit diesem Model sehr unangenehm in der Klemme, denn der VW-Dauerläufer „Bulli“ ist seit Ende der 50er ein überaus beliebtes Model, sowohl als Nutzfahrzeug als auch zunehmend als Pkw und vor allem auch als Wohnmobil. So hat der aktuelle Clubjoker von Westfalia ohnehin eine Wartezeit bis April 2018.

Der „Fall T6“ ist in der juristischen Einschätzung etwas komplizierter, denn im Gegensatz zu den Modellen mit EA189-Motor gibt es für den Motorentyp EA288 in den neueren Varianten noch keine offiziellen Aussagen zur Verwendung von sogenannter Manipulationssoftware. Lediglich in 2015 gebauten Motoren soll Manipulationssoftware zum Einsatz gekommen sein. Die Motoren nach der Euro-5- (bis 1. September 2015) und Euro-6-Version sollen dagegen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen enthalten. Bislang gibt es auch noch keine Hinweise darauf, ob auch die bereits ausgelieferten Modelle im Alltagsbetrieb mehr Schadstoff ausstoßen als unter Laborbedingungen. Wenn ja, dann würde auch der Motor EA288 in den aktuellen Motorvarianten ganz tief im Abgasskandal stecken. Fest steht bislang nur, dass VW bei aktuellen Modellen Erhöhungen der Schadstoffwerte festgestellt hat. Ende 2015 hatte Volkswagen noch Verkündet: „Aktuelle Modelle sind vom Dieselskandal nicht betroffen!“

Die Motoren der Baureihe EA288 sind als Reihenmotoren konstruiert und sind in verschiedenen Variationen Nachfolger des EA189. Alle Motoren verfügen über einen Oxidationskatalysator und einen Dieselpartikelfilter. Bei Motorversionen mit der Abgasnorm Euro 6 kommt zusätzlich, je nach Fahrzeugmodell, entweder ein NOx-Speicherkatalysator oder eine SCR-Anlage zum Einsatz.

Bislang wurde der T6 90.000 Mal mit diesem Motorentyp verkauft. Eigentümer haben sicherlich gute Aussichten, das Auto beim Händler zurückgeben zu können im Rahmen der Gewährleistungsfrist. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung führt unter www.pkw-rueckgabe.de ein Informationsportal zum Thema Abgasskandal und steht als Ansprechpartner zum Thema Auslieferung T6 Diesel auch telefonisch gern zur Verfügung.

Fahrverbote könnten den Abgasskandal verschärfen!

Fahrverbote für Diesel in deutschen Großstädten bedrohen die Existenz von Gewerbetreibenden – Nicht nur Besitzer von Mercedes-Transportern betroffen.

Die Gesundheit geht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart Ende Juli unmissverständlich klar gemacht. Mit dieser Entscheidung dürften Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten immer wahrscheinlicher werden.

Denn nicht nur in Stuttgart ist die Schadstoffbelastung extrem hoch. Auch andere Großstädte leiden unter den Emissionen. Industrie und Politik setzen zwar weiter auf Nachrüstungen bei den Diesel-Fahrzeugen, um die zugelassenen Grenzwerte einzuhalten. Aber die Diskussion um Fahrverbote wird nicht abreißen. In Staaten wie Frankreich oder Großbritannien ist sie ohnehin schon viel weiter vorangeschritten. Dieser Entwicklung wird sich Deutschland nicht mehr lange verschließen können, ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sicher. Mit anderen Worten hält es der erfahrene Jurist für sehr wahrscheinlich, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge kommen werden. Es ist das effizienteste Mittel, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Nachrüstungen werden vermutlich nicht ausreichen und die Auswirkungen auf den Motor sind noch nicht festgestellt, so Dr. Hartung.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts bedeutet zunächst, dass schon ab 2018 Diesel-Fahrzeuge in einige Bezirke nicht mehr reindürfen. Betroffen wären davon voraussichtlich alle Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter. Selbst Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 könnten betroffen sein, wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten. Was für den privaten Diesel-Fahrer ärgerlich ist, kann für den Gewerbetreibenden existenzbedrohend sein. Etliche Transporter beliefern Tag für Tag Kunden in den Innenstädten. Taxen und Kleinbusse sind täglich unterwegs. Die meisten haben einen Dieselmotor. Von einem Fahrverbot wären sie vermutlich genauso betroffen wie jeder andere auch. Sprich: Sie könnten ihre Kunden an bestimmten Tagen nicht beliefern oder nicht an der gewünschten Adresse abliefern.

Einige Unternehmen haben ganze Fuhrparks mit Diesel-Fahrzeugen. Häufig wurden sie im Vertrauen auf die Versprechen der Autoindustrie, dass die Motoren ,sauber sind, angeschafft. Dass das oftmals nicht so ist, ist bekannt.

Gewerbetreibende und private Diesel-Käufer sind über die wahre Beschaffenheit der Fahrzeuge getäuscht worden. Dementsprechend sollten sie jetzt handeln, wenn sie nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, sagt Dr. Hartung. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seiten der Verbraucher und sprechen ihnen Schadensersatzansprüche zu. Außerdem kann auch bei Autokrediten der Widerrufsjoker gezogen werden. Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht auch die Rückgabe des Autos, wenn ein verbundenes Geschäft vorliegt. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Fahrzeug über eine Autobank finanziert wurde.

Neue Dimension im Abgasskandal? Vermeintliche Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW!

Nun auch das noch: Sind deutsche Diesel-Bauer in einen Kartellskandal verwickelt? Absprachen sollen Autokäufer benachteiligen.
Neue Dimension im Abgasskandal? Vermeintliche Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW!

Die Nachricht dürfte die deutsche Autoindustrie bis ins Mark erschüttern. Einem Bericht des Spiegel zu Folge sollen sich die deutschen Autobauer Daimler, BMW und VW, inklusive Audi und Porsche schon seit den 1990er Jahren über verschiedene Details zu Technik, Kosten und Zulieferern in rund 60 konzernübergreifenden Arbeitskreisen abgesprochen haben. Das Magazin stützt sich bei dem Bericht auf eine Selbstanzeige, die VW bei den Kartellbehörden eingereicht haben soll. Entsprechende Informationen sollen dem Blatt vorliegen.

Besonders brisant ist, dass sich die Autobauer auch bei dem System zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren abgesprochen haben sollen. Im Kern geht es dabei um die sog. AdBlue-Tanks zur Einspritzung eines Harnstoffgemisches, um möglichst niedrige Emissionswerte zu erhalten. Die Autobauer sollen sich auf kleinere Tanks verständigt haben, die zwar billiger sind, aber öfter nachgefüllt werden müssen. Um dies zu vermeiden, könnten die Autobauer dann andere Wege gegangen sein. Das könnte den Beginn des Diesel-Skandals markieren.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte es sich um einen der größten Wirtschaftsskandale in der deutschen Geschichte handeln, dessen Ausmaß und die rechtlichen Folgen noch gar nicht abzusehen sind. Es geht möglicherweise um Verstöße gegen das Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, es geht dann aber auch um eine sittenwidrige Täuschung der Autokäufer. Neben einem empfindlichen Bußgeld durch die Kartellbehörden könnten auch enorme Schadensersatzforderungen auf die Autobauer zukommen – von Wettbewerbern, Zulieferern und natürlich auch den Autokäufern, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte, der sich seit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals intensiv mit der Materie und Schadensersatzansprüchen der Verbraucher befasst.

Bis die Kartellbehörden die Ermittlungen abgeschlossen haben, können allerdings noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Solange müssen die Autokäufer aber nicht abwarten. Dr. Hartung: Es ist verständlich, wenn sich die Autokäufer betrogen fühlen und ihren vermeintlich sauberen Diesel lieber heute als morgen wieder zurückgeben möchten. Rechtliche Möglichkeiten dazu gibt es. Diese reichen von der Anfechtung des Kaufvertrags bis hin zum Widerruf des Autokredits. Letzteres bietet sich besonders an, wenn die Autofinanzierung bei der Bank des Autobauers abgeschlossen wurde. Dann würde bei einem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h. der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält im Gegenzug sein Geld zurück. Möglich ist dies bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Im Idealfall muss dann noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden.

Nun steckt auch Mercedes tief im Abgasskandal!

Mercedes-Abgasskandal – So schützen sich Opfer vor Schäden – Bundesminister Dobrindt ordnet Untersuchungen an.

Das kann für Mercedes böse enden: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat Untersuchungen zu einem Abgasskandal angekündigt und will prüfen lassen, ob Mercedes mit unzulässiger Software den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte unterschreiten zu können. Kunden können unter Umständen ihren Mercedes zurückgeben.

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Partner bei MBK Rechtsanwälte bereits zahlreiche Opfer des VW-Abgasskandals betreut, ist die Lage klar: „Solche Untersuchungen kosten viel Geld und schaden der deutschen Wirtschaft. Diesen Schritt wird die Bundesregierung nur gehen, wenn es wirklich substantielle Verdachtsmomente gibt!“

Der auf das Kaufrecht, insbesondere auf die Rückgabe von PKW in Folge des Abgasskandals, fokussierte Fachanwalt für Strafrecht empfiehlt Fahrern von Mercedes-Diesel-Modellen die kommenden Monate abzuwarten, aber unbedingt vor Jahresfrist den jeweiligen Händler zum Verzicht der Verjährungseinrede aufzufordern. So kann für Käufe, die unter Umständen Ende 2017 verjähren, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden.

Dr. Hartung: „Das Thema ist durch eine weitere aktuelle Entwicklung interessant geworden. Da Mercedes-PKW oft über die Mercedes-Bank finanziert wurden, bietet sich auch ein Widerruf der Finanzierung auf Basis fehlerhafter Beratung oder unzulässiger Widerrufsbelehrungen an. Kann ein solcher Sachverhalt durch eine recht einfache Prüfung der Vertragsunterlagen nachgewiesen werden, dann kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Käufer bekommt abzüglich einer Nutzungsberechnung Anzahlung und Raten zurück und kann das Auto zurückgeben!“

Für solche Fälle kann weiterhin der „Widerrufsjoker“ gezogen werden. „Gerade bei teuren Mercedes-Modellen wird das ein Thema werden,“ schätzt Hartung die Motivation, den Rechtsweg zu beschreiten höher ein, als im Umfeld des VW-Abgasskandals

Der Anwalt rät, Verträge durch einen damit vertrauten Anwalt prüfen zu lassen, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen und dann die weitere Entwicklung mit Spannung abzuwarten. Dr. Hartung prüft Vertragsunterlagen kostenlos.

Welche Modelle sind vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?

Im Mercedes-Abgasskandal stellt sich aktuell oft die Frage: „Ist mein Modell eventuell vom Mercedes-Abgasskandal betroffen?“ Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung hat sich auf die Suche nach Antworten begeben.

Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen lesen in diesen Tagen sorgfältig die Fachpresse. Zwar hat das Bundesverkehrsministerium Untersuchungen gegen Daimler bestätigt und damit den „Skandal“ mehr oder weniger öffentlich gemacht. Um was es aber genau geht müssen sich interessierte Autofahrer aber zwischen den Zeilen der vielen Veröffentlichungen herauslesen. Mercedes selbst hält sich mit detaillierten Veröffentlichungen aus verständlichen Gründen zurück. Es wurde lediglich eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht.

Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung hat sich im Blätterwald umgesehen: „Es wird wohl um die Vorrichtung zur Abschaltung der Harnstoff-Einspritzung bei den BlueTec-Modellen gehen.“ Daimler dementiert das und droht dem Kraftfahrtbundesamt mit rechtlichen Konsequenzen. Laut Daimler gibt es keine unzulässigen manipulationen der Harnstoff-Einspritzung im offiziellen Prüfmodus. Die Verdächtigungen des Verkehrsministeriums deuten allerdings an, dass die Harnstoffeinspritzung im Alltagsbetrieb deutlich anders geregelt wird als im Testmodus.

Diese Hinweise deuten darauf hin, dass bei den Fahrzeugen die Harnstoff-Einspritzung des Abgassystems verändert wird, wenn der Wagen im offiziellen Prüfmodus fährt – tatsächlich auf der Straße unterwegs würde es andere Ergebnisse geben. Dadurch wird im Realbetrieb mehr Schadstoff ausgestoßen als im Prüfbetrieb. Mit Nachdruck streitet Daimler ab, dass eine Rückrufaktion im Raum stehe.

Wir zitieren mal die offizielle Pressemitteilung:
„Die gestrige Besprechung im Verkehrsministerium war für uns die Fortsetzung unseres konstruktiven Dialogs mit dem KBA. (…)

Uns wurde im Gespräch nicht mit einer Rückrufaktion gedroht. Darüber hinaus arbeiten wir in Abstimmung mit den Behörden intensiv an Maßnahmen, um die NOx-Emissionen bei Euro 5 und Euro 6 Fahrzeugen weiter zu reduzieren. Dabei stehen die Interessen unserer Kunden an erster Stelle. Die Regulierung der Abgasreinigung ist eine technisch und rechtlich hochkomplexe Frage. Auf Basis der uns vorliegenden Informationen würden wir gegen den Vorwurf einer illegalen Abschalteinrichtung durch das Kraftfahrtbundesamt mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.“

Dazu Rechtsanwalt Hartung: „Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit um Modelle gehen, die von Motoren aus den Motorenfamilien OM 642 und OM 651 angetrieben werden. Für eine kaufrechtliche Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund nicht abstellbarer Mängel gibt es aktuell noch nicht genügend Erkenntnisse. Dazu muss eine Rückrufaktion angeordnet werden.“

Allerdings rät der Mönchengladbacher Rechtsanwalt dazu, schon jetzt Widerrufsmöglichkeiten auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu prüfen: „Wenn Fahrzeuge über die Mercedes-Bank finanziert wurden, dann besteht in solchen Fällen ein Rückgabe-Anspruch, auch wenn das Auto nicht oder noch nicht in den Abgasskandal verwickelt ist.“ Klartext: Das gilt für alle Mercedes-Modelle, die ab Juni 2010 von der Mercedes-Bank finanziert wurden.

Unternehmer aufgepasst!

Haben Sie seit dem Jahr 2014 oder später ein betriebliches Darlehen aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgelt gezahlt? Dann haben Sie jetzt beste Chancen auf eine Erstattung des Betrages!

Der Bundesgerichtshof entschied gestern, dass seine Rechtsprechung aus dem 2014, die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen betraf, auch auf Unternehmenskredite anwendbar ist. Ist das Bearbeitungsentgelt bzw. Bearbeitungsgebühr von der Laufzeit unabhängig, so sind auch diese Entgelte eindeutig unzulässig. Unternehmerdarlehen sind demnach nicht anders zu beurteilen als Verbraucherdarlehen!

Aber Vorsicht, nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes müssen Entgelte, die im Jahr 2014 gezahlt wurden, noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember 2017 gerichtlich geltend gemacht werden.

„Neben der Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte bestehen für Unternehmer auch noch Ansprüche auf Ersatz derjenigen Nutzungen, welche die Banken aus den zu Unrecht vereinnahmten Beträgen tatsächlich gezogen haben. Bereits im Rahmen des Urteils zu den Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Darlehensnehmer diesbezügliche Zinsansprüche von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz haben“, so erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Rückforderungsansprüche durchsetzen können. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt!

VW-Abgasskandal: Hoffnung für geschädigte VW-Käufer – Volkswagen akzeptiert Urteil

Das Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az.: I-2 O 264/16) dürfte allen Geschädigten des VW-Abgasskandals große Hoffnung machen. Volkswagen muss einem Käufer eines VW Passat Schadensersatz zahlen und den Wagen mit der manipulierten Software zurücknehmen.

„Das Erstaunliche ist nicht das Urteil an sich, auch andere Gerichte haben schon zu Gunsten der geschädigten VW-Halter entschieden. Sehr überraschend ist aber, dass Volkswagen auf eine Berufung verzichtet und das Urteil hat rechtskräftig werden lassen und damit anerkennt. Das kann durchaus als Fingerzeig für eine Trendwende in Sachen Schadensersatzansprüche für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden sein. Das gilt auch für die Käufer, die einen Audi, Seat oder Skoda mit der manipulierten Software erstanden haben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte.

Aufgrund der eingebauten Manipulationssoftware in dem VW Passat hatte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das LG Arnsberg entschied, dass der Rücktritt rechtmäßig erfolgt ist. Denn das Fahrzeug habe einen Mangel aufgewiesen und aufgrund der eingebauten Manipulationssoftware nicht die objektiv berechtigten Erwartungen erfüllt. Zudem sei der Käufer durch das Verschweigen der eingebauten Software arglistig getäuscht worden. In der weiteren Urteilsbegründung wird auf die Gefahr eines mangelbedingten Wertverlusts des Fahrzeugs hingewiesen und auch darauf, dass der Wagen in Deutschland möglichweise gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Unterm Strich muss VW den Passat zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes erstatten.

„Dass das Urteil nun rechtskräftig ist, kann durchaus als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass VW sich im Berufungsverfahren kaum Chancen ausgerechnet hat und ein Urteil eines Oberlandesgerichts zu Ungunsten des Konzerns vermeiden wollte“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. „Das eröffnet Chancen, für alle Geschädigten des Abgasskandals, die sich nicht mit dem Aufspielen eines Updates abspeisen lassen möchten.“

Eine Alternative für die VW-Käufer kann ggf. auch der Widerruf ihres Autokredits sein. Haben sie zur Finanzierung ein Darlehen bei der VW Bank aufgenommen und wurden nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Dann werden Kredit- und Kaufvertrag rückabgewickelt. Wurde der Autokredit seit dem 13. Juni 2014 geschlossen, muss möglicherweise noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.

Abgasskandal: Das können Audi-Kunden jetzt tun, Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung in Rheinischer Post!

Fahrzeugfinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank geschlossen worden sind, weisen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Hierdurch entsteht eine Zusatzchance, um das betroffene Fahrzeug zurückzugeben, ohne dass für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist.

Betroffene Autokäufer können gegen Rückgabe des Fahrzeuges bereits gezahlte Kreditraten und auch erbrachte Anzahlungen zurückholen.

Der Widerruf für Autokredite lohnt sich besonders bei Vertragsabschlüssen ab dem 13. Juni 2014. Am 13.06.2014 trat eine grundlegende Änderung im gesetzlichen Widerrufsrecht in Kraft. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann dann vom VW-Konzern nicht einmal ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Der Autokäufer zahlt dann nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.

Geschädigte sollten also die Fahrzeugfinanzierung widerrufen, künftige Zahlungen nicht leisten und zudem das gebrauchte Fahrzeug ohne Entschädigungszahlungen zurückgeben.

Hierzu hat sich Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung in der Rheinischen Post geäußert:

www.rp-online.de/wirtschaft/das-koennen-audi-kunden-jetzt-tun-aid-1.6861582

VW-Abgasskandal: Widerruf des Autokredits führt zur Rückgabe des Autos!

Fahrzeugfinanzierungen, die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank, der Commerzbank und der Santander Consumer Bank geschlossen worden sind, weisen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf.

Die Fehler in der Widerrufsbelehrung haben zur Rechtsfolge, dass die Widerrufsfrist durch formale Mängel bis heute nicht begonnen hat. Entsprechende Autokredite können somit zeitlich unbegrenzt widerrufen werden. Betroffene Autokäufer können gegen Rückgabe des Fahrzeuges bereits gezahlte Kreditraten und auch erbrachte Anzahlungen zurückholen.

Der Widerruf für Autokredite lohnt sich besonders bei Vertragsabschlüssen ab dem 13. Juni 2014. Am 13.06.2014 trat eine grundlegende Änderung im gesetzlichen Widerrufsrecht in Kraft. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann dann vom VW-Konzern nicht einmal ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Der Autokäufer zahlt dann nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.

VW-Geschädigte sollten also die Fahrzeugfinanzierung widerrufen, künftige Zahlungen nicht leisten und zudem das gebrauchte Fahrzeug ohne Entschädigungszahlungen zurückgeben.