Kreditverträge der ING-DiBa und DSL Bank von vor 2010 sind immer noch rechtmäßig widerrufbar – also Widerrufsjoker 2.0!

Der Widerrufsjoker lebt: Der Bundesgerichtshof hat schon am 12. Juli 2016 zwei Urteile verkündet, in denen die verbraucherfreundliche Rechtsprechung klar zum Ausdruck kam.

Noch nicht widerrufene Baufinanzierungen der ING-DiBa und der DSL Bank, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, können bei Vorliegen eines Fernabsatz-Abschlusses auch heute noch wirksam widerrufen werden. Sogenannter Fernabsatz liegt vor, wenn Darlehensverträge zwischen Verbrauchern und Banken per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen werden. So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von um 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, was allerdings häufiger der Fall ist, als sich das der Laie vorstellen kann. Daher fragen Sie einfach uns, wir prüfen Ihre Darlehensunterlagen gerne kostenlos auf Fehler und Möglichkeiten zu Ihren Gunsten! Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung unter der Emailadresse lau@mbk-rechtsanwaelte.de oder Rufnummer 02161/929518! Wir freuen uns auf Ihre Email oder Ihren Anruf!

Ihr Partner im VW-Abgasskandal: Rechtsanwälte Gerats, Hartung & Partner

Sind Sie auf der Suche nach rechtlichem Rat im VW-Abgasskandal? Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über Hintergründe und rechtliche Möglichkeiten.

Seit im September 2015 erste brisante Details zum VW-Abgasskandal an die Öffentlichkeit kamen, überschlagen sich die Ereignisse um die manipulierten Motoren. Die digitale Zykluserkennung der Software zur Umgehung der US-Abgasnorm betrifft schätzungsweise elf Millionen Fahrzeuge. Auch Modelle von Audi, SEAT, Skoda und Porsche sind betroffen. Inzwischen haben Urteile mehrerer Landgerichte unsere Rechtsauffassung bestätigt und das Vorliegen eines erheblichen Mangels beim Kauf eines betroffenen Fahrzeugs bejaht.Demnach mussten Händler den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten.

Sie benötigen rechtlichen Rat zum VW-Abgasskandal? Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Unsere Schwerpunkte im VW-Abgasskandal:

– kostenlose Prüfung Ihres Kaufvertrages,
– Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber Händler bzw. VW,
– kostenlose Bewertung möglicher Schadensersatzansprüche,
– Beratung rund um Rücktritt vom Kaufvertrag,
– Beratung bezüglich sonstiger Gewährleistungsansprüche,
– Prüfung von Fragen der Verjährung,
– bundesweite Vertretung gegenüber dem Händler/Hersteller.

Auch aktuell und zukünftig bestehen lukrative Widerrufsmöglichkeiten für Immobiliendarlehen!

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Widerrufsjoker empfehlen Verbraucherzentralen weiterhin die Einschaltung spezialisierter Anwälte.

Lassen auch Sie daher kostenlos Ihren Immobilien-Darlehensvertrag durch unseren spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen. Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 30. März 2016 geschlossen worden sind, können nach wie vor wiederrufen werden.

So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von um 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag. Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.

VW-Abgasskandal: Paukenschlag des LG Hildesheim

Das erste Mal ist nunmehr gerichtlich festgestellt worden, dass nicht nur der verkaufende Autohändler, sondern wegen Betruges auch die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Neupreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet ist.

Das Landgericht Hildesheim verurteilte die Volkswagen AG dazu, einem Kunden wegen des VW-Abgasskandals den Kaufpreis seines Diesel-Neufahrzeugs zurück zu zahlen. Es ist das erste Mal in Deutschland, dass eine Klage gegen den VW-Konzern Erfolg hat. Bisher wurde nur Kunden Recht gegeben, die gegen Autohändler, nicht gegen den Konzern selbst klagten. Die Volkswagen AG konnte sich bisher immer mit Erfolg darauf berufen, keine direkte Geschäftsbeziehung zu den Verbrauchern zu pflegen. Nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim ist durch den Einsatz der manipulierten Abgassoftware aber der Straftatbestand des Betruges verwirklicht. Es handele sich um eine Verbrauchertäuschung, die als ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Volkswagen AG habe „mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen“. Es handelt sich somit nicht um Gewährleistungsansprüche, die einer verkürzten Verjährung unterliegen. Dieser deliktische Anspruch verjährt erst drei Jahre, nachdem Käufer Kenntnis von der Manipulationssoftware erlangt haben. Da der VW-Abgasskandal erst seit Ende 2015 bekannt ist, sind solche Ansprüche jedenfalls nicht verjährt.

Aktuelles Urteil im VW-Abgasskandal

Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung!

Das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 4. Januar 2017 in einem Prozess betreffend den sogenannten VW-Abgasskandal einen gewerblichen Händler im Rechtsverhältnis zum Käufer zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der klagende Käufer hat entsprechend dem aktuellen Gerichtsurteil Zug-um-Zug sein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug zurückzugeben und zwar ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer, so dass er das Fahrzeug mehrere Jahre sozusagen kostenlos gefahren ist. Der Fahrzeughändler konnte sich dem Käufer gegenüber vor allem nicht darauf berufen, dass die Nachbesserung erheblich kostengünstiger als die Lieferung eines neuen Fahrzeuges ist.

Unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der schon bundesweit für geschädigte Käufer Rechtsstreitigkeiten führt, berät und vertritt Sie gerne, wenn auch Sie durch den Kauf eines Fahrzeuges vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Er prüft für Sie bundesweit und kostenfrei Ihren VW-Abgasskandal-Fall auf die Möglichkeit eines erfolgversprechenden Vorgehens dem verkaufenden Händler gegenüber. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns bzw. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Kontakt auf.

Relaunch zum „ewigen Widerrufsrecht“

Auch aktuell und zukünftig bestehen lukrative Widerrufsmöglichkeiten für Immobiliendarlehen!

Bei Immobiliendarlehen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlosch vermeintlich ein fortbestehendes Widerrufsrecht mit dem Ablauf des 21. Juni 2016. Soweit nichts Neues, doch die gesetzgeberische Regelung im EG 229 § 38 III spricht hier ausdrücklich von der dem Verbraucher „erteilten“ Widerrufsbelehrung. Die einschlägige Literatur und Rechtsprechung sagt hierzu eindeutig, dass die Widerrufsbelehrung dementsprechend nicht fehlen darf. Hierdurch besteht ein weiteres interessantes Schlupfloch für den Widerrufsjoker!

Insbesondere bei Forward-Darlehen bzw. echten Abschnittsfinanzierungen, deren Ursprünge noch aus der Zeit vor der Schuldrechtsmodernisierung also vor dem 1. Januar 2002 stammen und bei denen im relevanten Zeitraum die Kapitalnutzung verändert oder verlängert wurde, ist von den Kreditinstituten und Banken des Öfteren vergessen wurden, überhaupt eine Widerrufsbelehrung zu erstellen.

Widerrufsjoker: Verbraucherzentralen empfehlen weiterhin die Einschaltung spezialisierter Anwälte

Den lukrativen Widerrufsjoker können Sie häufig auch ziehen, wenn Ihr Vertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Auch aus dieser Zeit gibt es immer noch viele Kreditverträge, bei denen Banken die Mustervorlage abgeändert haben und deren Formulierungen oder Darstellungen nicht gesetzeskonform sind. Das gibt Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen und durch einen mit tieferen Zinsen zu ersetzen.

Dementsprechend empfehlen auch aktuell die Verbraucherzentralen die Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälten, um den lukrativen Widerrufsjoker nutzbar zu machen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihren Vertrag kostenlos auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen können.

Denn auch heute noch sind unverändert nach dem 10. Juni 2010 geschlossene Darlehensverträge widerrufbar. So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von unter 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen worden ist. Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.

Auch gegenwärtig und zukünftig bestehen lukrative Widerrufsmöglichkeiten für Verbraucherkredite!

Am 21. Juni 2016 war das vermeintliche Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ für Immobilienkreditverträge gekommen. Inzwischen hat aber ein neues Kapitel des Kreditwiderrufs begonnen!

Denn auch heute noch sind unverändert nach dem 10. Juni 2010 geschlossene Darlehensverträge widerrufbar. So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von unter 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen.

Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Da sich die einschlägige Rechtsprechung mehr oder weniger täglich auch verbraucherfreundlich weiterentwickelt, betrifft das wahrscheinlich immerhin mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag, der nach dem 10. Juni 2010 geschlossen worden ist.

Das gilt selbst bei dem gesetzlichen Muster entsprechenden Widerrufsinformationen, wenn beispielsweise die finanzierende Bank nicht alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat oder wenn bei einer Prolongation gar keine Widerrufsinformation gegeben worden ist. Häufig entstehen Fehler auch bei den Kosten, was auch dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und damit der Kreditvertrag für den Verbraucher immer noch widerrufbar ist.

Ungültige Widerrufsbelehrung der Sparkassen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht vielen Sparkassen-Kunden den Ausstieg aus einer hochverzinsten Baufinanzierung.

In dem Verfahren ging es um eine Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages der Sparkasse Nürnberg, die inhaltsgleich bzw. inhaltsähnlich auch von zahlreichen Sparkassen im Zeitraum 2005 bis 2009 verwendet wurde. Dort sind sogenannten Fußnoten enthalten, in denen es unter anderem heißt „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Aber auch andere Kreditinstitute haben Widerrufsbelehrungen mit missverständlichen Fußnoten verwendet. Dazu gehören beispielsweise Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass solche Widerrufsbelehrungen unwirksam sind. Begründung hierfür ist, dass es in dem Text der Widerrufsbelehrung zudem auch heißt, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Dies sei für den Verbraucher verwirrend und unklar, fand der Bundesgerichtshof. Außerdem könne sich die Bank aufgrund der Fußnoten auch nicht darauf berufen, den Mustertext des Gesetzgebers verwendet zu haben. Die übliche 14-tägige Widerrufsfrist hat somit noch nicht begonnen, so dass die betroffenen Kreditverträge auch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss noch widerrufbar sind und rückabgewickelt werden können. Hierdurch können zahlreiche Immobilienbesitzer mehrere zehntausend Euro sparen.

Allerdings hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs auch einen Haken: Es profitieren fast nur Verbraucher, die ihren Kreditvertrag vor dem 22. Juni 2016 bei ihrer Bank widerrufen haben. Hintergrund hierfür ist, dass neu geschaffene Gesetz für Wohnimmobilienkredite, das den Banken Rechtssicherheit geben soll. Es besagt, dass Darlehensverträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nur bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden konnten. Aber in diesem Zusammenhang gibt es auch einige Ausnahmen, über die wir Sie gerne beraten.

Kreditwiderruf: Das Verwirkungsargument der Banken ist aufgehebelt

Jetzt urteilte der Bundesgerichtshof, dass auch bei Widerruf eines Kreditvertrags sieben Jahre nach Vertragsabwicklung noch widerrufen werden kann.

Der Bundesgerichtshof urteilte aktuell, dass auch bei Widerruf eines Kreditvertrags sieben Jahre nach Vertragsabwicklung noch widerrufen werden kann. Dem konkreten Sachverhalt lag ein Darlehensvertragsschluss zur Finanzierung einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft zu Grunde. Dieser wurde im Rahmen eines sogenannten Haustürgeschäfts am 25. November 2001 geschlossen. Bemerkenswert: Der Darlehensnehmer zahlte bereits am 15. Januar 2007 das gesamte Darlehen zurück. Sodann widerrief er mit Schreiben vom 20. Juni 2014 sein immerhin bereits vor über 7 Jahren zurückgeführtes Darlehen.

Der Bundesgerichtshof beanstandete jetzt die Feststellung des Oberlandesgericht Hamburg, dass die Ausübung des Widerrufsrechtes als rechtsmissbräuchlich zu bewerten sei. Hierzu der Bundesgerichtshof: „Das Oberlandesgericht hat aber bei der Entscheidung der Frage, ob die Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich war, unzutreffend gemeint, dem Kläger zur Last legen zu können, er habe sich über den Widerruf von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wollen. Das Oberlandesgericht durfte das Motiv des Klägers für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht allein deshalb zulasten des Klägers in seine Gesamtabwägung einbeziehen, weil es außerhalb des Schutzzwecks des Haustürwiderrufsgesetzes lag.“ Damit hat der Bundesgerichtshof seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach die einer Widerrufsausübung zu Grunde liegende Motivation unbeachtlich ist.

Das höchstrichterliche Urteil ist aus unserer Sicht äußerst verbraucherfreundlich, weil es deren Rechte in ganz erheblichem Maße gestärkt hat. Die Banken können sich nicht wie bisher pauschal auf den Einwand des Rechtsmissbrauches berufen. Haben Sie Ihren Darlehensvertrag bereits fristgerecht vor dem 22. Juni 2016 widerrufen und kämpfen nun gegen Ihre Bank können Sie gerne auf unsere einschlägige Erfahrung in dieser speziellen Rechtsproblematik zurückzugreifen!